Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
Audits, Bewertungen und Empfehlungen
Unsere Sicherheitsprüfungen sind in drei Phasen unterteilt:
Die erste Phase besteht darin, die Dokumentation und den rechtlichen Rahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ins Auge zu fassen. Zunächst geht es darum, die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit für die Gründung und die Tätigkeit des Unternehmens zu analysieren. Diese Analyse ist notwendig, um die Verantwortlichen des Arbeitgebers in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu definieren, die sich unter anderem auf folgende Bereiche verteilen:
- Ausbildung (Planung, Nach-/Umschulung usw.);
- Anlagen und Ausrüstungen (Inventar der Maschinen, Sicherheitsregister usw.);
- Management der allgemeinen Sicherheit (Risikoanalyse und -bewertung usw.);
- Gesundheitsmanagement (Verzeichnis der Arbeitseinheiten und Ermittlung der Risiken usw.).
Die zweite Phase besteht darin, die Ergebnisse der Bilanz der in der ersten Phase festgelegten regulatorischen Anforderungen mit dem zugeteilten Arbeitnehmer des Unternehmens abzustimmen. Auf diese Weise kann beurteilt werden, ob die derzeitige Situation rechtmäßig ist.
Die dritte und letzte Phase wird mit einem Prüfbericht abgeschlossen, der Folgendes enthält:
- den Prozess des Audits;
- die ausführlichen Prüfungsbögen;
- Zusammenfassung der Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften;
- Empfehlungen für Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Präventions- und Schutzmaßnahmen
Ob auf der Baustelle oder in der Betriebsphase, ein Unternehmen hat gesetzliche Verpflichtungen, um seine Mitarbeiter und Subunternehmer zu schützen:
- Welche Standardbedingungen der Gewerbeaufsichtsbehörde gelten für meine Tätigkeit, für meine Baustelle?
- Welche persönlichen Schutzausrüstungen sind für Arbeiten bei Hitze, in lauter, staubiger Atmosphäre erforderlich?
- Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um meine Mitarbeiter bei der Arbeit in der Höhe zu schützen?
- Welche Sicherheitsanforderungen werden bei der Ausschreibung von Subverträgen gestellt?
- Wie erstellt man ein PGSS, ein PPSS: https://itm.public.lu/fr/securite-sante-travail/construction/plan-particulier-securite-sante.html ?
Nutzen Sie GLOBAL FACILITIES als Partner bei Ihren Risikoanalysen, Erstellung von Stellenbeschreibungen, PPSS, PGSS oder Erstellung von Berichten für Beinaheunfälle.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://itm.public.lu/fr/securite-sante-travail/etablissements-classes/conditions-types.html
Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung eines Sicherheitsmanagements
Um ein sicheres Sicherheitsmanagement zu etablieren, schlagen wir vor, die bekannte 4-Stufen-Methode des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses zu befolgen: Planen, Ausführen, Kontrollieren, Handeln.
PLANEN :
- Gesamtbewertung der Stärken und Schwächen der Mittel, Maßnahmen und Praktiken des KUNDEN im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
- Durchführung regelmäßiger Sicherheitsprüfungen;
- Vorschläge für Abhilfemaßnahmen, um die Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
AUSFÜHREN :
- Vorbereitung, Organisation und Leitung von Evakuierungsübungen;
- Verwaltung von Sicherheitsprotokollen und Wartungsprotokollen;
- Im täglichen Leben und in Krisensituationen Verbindung zu den Behörden (Gewerbeaufsicht, Kontrollgremien, betrieblicher Gesundheitsdienst, wo der Kunde eingetragen ist, andere Aufsichtsbehörden für Sicherheit und Gesundheitsschutz) und den Rettungsdiensten;
- Ausarbeitung, Aktualisierung und Übermittlung von Sicherheits- und Gesundheitsplänen, Warn- Alarm-, Einsatz- und Evakuierungsplänen.
KONTROLLIEREN :
- Überwachung der Arbeitsmethoden und der eingesetzten Mittel, der Risikobewertung und -studien sowie der Bestimmungen zur Unfallverhütung.
HANDELN :
- Festlegung einer Unternehmensstrategie zur Entwicklung einer Sicherheits- und Gesundheitskultur bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Unterstützung des Sicherheitsbeauftragten
Die Unterstützung des Sicherheitsbeauftragten besteht in der Beratung und operativen Unterstützung bei der Erfüllung der ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben. Die von GLOBAL FACILITIES angebotenen Ressourcen sind ein Team von Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Experten von GLOBAL FACILITIES sind in Luxemburg für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig und verfügen insbesondere über folgende Stärken:
Umfassende Kenntnisse der luxemburgischen Regelung und insbesondere:
- des Arbeitsgesetzes;
- des geänderten Gesetzes vom 19. März 1988 über die Sicherheit im öffentlichen Dienst;
- der großherzoglichen Verordnung (Règlement grand-ducal) vom 9. Juni 2006;
- Bestimmung einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitsbeauftragten;
- Kategorisierung von Unternehmen, in denen der Arbeitgeber selbst die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten übernehmen kann;
- in Bezug auf die Fähigkeiten der Sicherheitsbeauftragen;
- in Bezug auf die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten;
- Sicherheitsvorschriften der Unfallversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://guichet.public.lu/fr/entreprises/sante-securite/postes-risques/personnel-delegation/nommer-travailleurs-designes.html
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